Fördertipp vor Jahresende: Förderprogramm „Unternehmensberatung für KMU“ bietet vielfältige Fördermöglichkeiten
- GSF Team

- 11. Nov. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Die GSF ist registrierter BAFA-Berater und kann bis Ende 2025 noch Beratungsaufträge übernehmen
Beratungskosten für Unternehmen sind ein sensibles Thema. Oft wird zeitnah für komplexe Entscheidungen externe Unterstützung gebraucht, die Budgets sind aber eng oder zumindest stark überwacht und zum Jahresende häufig ausgeschöpft. Die EU bzw. das Bundeswirtschaftsministerium möchten Kleinere und Mittlere Unternehmen bei der Weiterentwicklung ihrer Geschäftsmodelle, in der Digitalisierungsberatung und weiteren Themen motivieren, Beratungen in Anspruch zu nehmen. Hierzu unterstützt sie mit Fördermitteln. Die GSF ist registrierter Berater und ihre Leistungen in der Strategie- und Finanzberatung können gefördert werden.
Das Förderprogramm
Das BAFA-Förderprogramm "Unternehmensberatungen für KMU" läuft bis zum 31.12.2026. Pro Jahr können bis zu zwei Beratungsprojekte pro Unternehmen durchgeführt werden. Die GSF empfiehlt daher, kurzfristig zu prüfen, ob noch bis Jahresende 2025 ein Beratungsprojekt gefördert werden kann. GSF steht für die Beratung von Immobilienunternehmen und anderen gewerblichen Betrieben mit seiner Expertise zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Dies kann ein neues Unternehmenskonzept sein, die Entwicklung einer Finanzierungsstrategie mit bestimmtem Fokus, eine konkrete Managementfragestellung, die künftige Investitionsstrategie und Liquiditätsmanagement u.v.m.
Wer ist förderfähig?
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in Deutschland. Mehr Infos siehe hier: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/kmu_handbuch_eu.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Wie hoch ist die Förderung?
Es werden bis zu fünf Beratungstage (40 Stunden) bezuschusst (Ausschluss u.a. keine Workshops, keine Seminare, keine reine Förderberatung oder anderweitig geförderte Projekte).
Eine Voraussetzung ist, dass die Berater bei der BAFA registriert sind. Gefördert werden maximal Beratungskosten von 3.500 Euro pro Antrag.
Region | Fördersatz | max. Zuschuss |
Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig) Region Lüneburg Region Trier | 80% | 2.800 Euro |
Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier) Land Berlin Region Leipzig | 50% | 1.750 Euro |
Quelle: BAFA
Achtung: Es sind die De-minimis-Höchstgrenzen zu berücksichtigen!
Wie ist das Verfahren?
Vor Abschluss eines Beratervertrages ist auf der Antragsplattform der BAFA ein Antrag auf Förderung zu stellen. Nach Prüfung durch die BAFA und Ergebnismitteilung kann der Beratervertrag abgeschlossen und das Projekt gestartet werden. Nach Beendigung ist ein Verwendungs- und Zahlungsnachweis einzureichen.
Das Team der GSF unterstützt Sie bei der Umsetzung des Förderantrags.
Sprechen Sie uns gern an!




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